Art. 449b Abs. 1 ZGB
Entscheide
- RBOG 2025 Nr. 05
Anonymisierung von Gefährdungsmeldungen beziehungsweise der Identität der meldenden Person nur in Ausnahmefällen
Anonymisierung von Gefährdungsmeldungen beziehungsweise der Identität der meldenden Person nur in Ausnahmefällen