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Art. 152 aZGB (Stand vom 10.12.1907)

  • RBOG 1994 Nr. 03

    Nebenfolgen der Scheidung; keine Bindung an die Anträge im Instruktionsverfahren

  • RBOG 1996 Nr. 14

    Im voraus zuviel bezahlte Alimente sind auf laufende Unterhaltsforderungen nur anzurechnen, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, keine Schenkungsabsicht vorlag und die Beitragspflicht regelmässig erfüllt wurde

  • RBOG 1998 Nr. 09

    Die nicht richterlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung

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