Art. 390 Abs. 1 ZGB
- RBOG 2021 Nr. 3
Eine psychische Störung, namentlich eine dementielle Erkrankung, der zu verbeiständenden Person schliesst die Ernennung eines Privatbeistands nicht aus.
Eine psychische Störung, namentlich eine dementielle Erkrankung, der zu verbeiständenden Person schliesst die Ernennung eines Privatbeistands nicht aus.