Art. 273 Abs. 3 ZGB
- RBOG 2021 Nr. 2
Verzicht auf Regelung des Besuchsrechts durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und Übertragung dieser Kompetenz an den Beistand
Verzicht auf Regelung des Besuchsrechts durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und Übertragung dieser Kompetenz an den Beistand