Art. 277 Abs. 2 ZGB
- RBOG 2022 Nr. 19
Im Rechtsöffnungsverfahren gestützt auf ein Scheidungsurteil mit Volljährigenunterhalt ist nicht zu prüfen, ob ein Lehrabschluss eine angemessene Erstausbildung darstellt und auf einem gemeinsamen Ausbildungsplan beruht.