- RBOG 2022 Nr. 19
Im Rechtsöffnungsverfahren gestützt auf ein Scheidungsurteil mit Volljährigenunterhalt ist nicht zu prüfen, ob ein Lehrabschluss eine angemessene Erstausbildung darstellt und auf einem gemeinsamen Ausbildungsplan beruht.
Im Rechtsöffnungsverfahren gestützt auf ein Scheidungsurteil mit Volljährigenunterhalt ist nicht zu prüfen, ob ein Lehrabschluss eine angemessene Erstausbildung darstellt und auf einem gemeinsamen Ausbildungsplan beruht.