Art. 277 Abs. 2 ZGB

  • RBOG 2022 Nr. 19

    Im Rechtsöffnungsverfahren gestützt auf ein Scheidungsurteil mit Volljährigenunterhalt ist nicht zu prüfen, ob ein Lehrabschluss eine angemessene Erstausbildung darstellt und auf einem gemeinsamen Ausbildungsplan beruht.