Art. 443 ff. ZGB
- RBOG 2014 Nr. 27
Kostentragungspflicht der betroffenen Person bei Gefährdungsmeldung; kein Anspruch auf Umtriebsentschädigung
Kostentragungspflicht der betroffenen Person bei Gefährdungsmeldung; kein Anspruch auf Umtriebsentschädigung