Art. 395 (Fassung 1907) ZGB
- RBOG 2005 Nr. 11
Ein Kauf mit Ratenzahlung erfordert die Mitwirkung des Beirats; Betreibungsfähigkeit eines unter Beiratschaft stehenden Schuldners
Ein Kauf mit Ratenzahlung erfordert die Mitwirkung des Beirats; Betreibungsfähigkeit eines unter Beiratschaft stehenden Schuldners