Art. 899 ZGB
- RBOG 2006 Nr. 04
Negative Feststellungsklage; kein schutzwürdiges Interesse, wenn es dem Kläger nur darum geht zu erfahren, ob er sich vertragswidrig verhalten soll
Negative Feststellungsklage; kein schutzwürdiges Interesse, wenn es dem Kläger nur darum geht zu erfahren, ob er sich vertragswidrig verhalten soll