Art. 360 Abs. 2 ZGB
- RBOG 2023 Nr. 07
Inhaltliche Anforderungen an einen Vorsorgeauftrag; mangels gegenteiliger Anordnung der beauftragenden Person gilt ein Vorsorgeauftrag für alle Aufgaben.
Inhaltliche Anforderungen an einen Vorsorgeauftrag; mangels gegenteiliger Anordnung der beauftragenden Person gilt ein Vorsorgeauftrag für alle Aufgaben.