Art. 175 ZGB
- RBOG 2000 Nr. 4
Eheschutzverfahren: Folgen der Nichtbewilligung des Getrenntlebens
- RBOG 2000 Nr. 5
Kinderzulagen sind bei Entscheiden betreffend Eheschutz (Art. 175 ZGB) und vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Art. 137 Abs. 2 ZGB) nicht in die Einkommens- und Überschussberechnung einzubeziehen; sie sind zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen zu bezahlen, was sich ohne weiteres auch aus Art. 285 Abs. 2 ZGB ergibt.
- RBOG 2016 Nr. 20
Superprovisorische Verfügungen und vorsorgliche Massnahmen im Eheschutzverfahren