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Art. 175 ZGB

  • RBOG 2000 Nr. 4

    Eheschutzverfahren: Folgen der Nichtbewilligung des Getrenntlebens

  • RBOG 2000 Nr. 5

    Kinderzulagen sind bei Entscheiden betreffend Eheschutz (Art. 175 ZGB) und vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Art. 137 Abs. 2 ZGB) nicht in die Einkommens- und Überschussberechnung einzubeziehen; sie sind zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen zu bezahlen, was sich ohne weiteres auch aus Art. 285 Abs. 2 ZGB ergibt.

  • RBOG 2016 Nr. 20

    Superprovisorische Verfügungen und vorsorgliche Massnahmen im Eheschutzverfahren

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