Art. 175 ZGB
- RBOG 2000 Nr. 04Eheschutzverfahren: Folgen der Nichtbewilligung des Getrenntlebens 
- RBOG 2000 Nr. 05Kinderzulagen sind bei Entscheiden betreffend Eheschutz (Art. 175 ZGB) und vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Art. 137 Abs. 2 ZGB) nicht in die Einkommens- und Überschussberechnung einzubeziehen; sie sind zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen zu bezahlen, was sich ohne weiteres auch aus Art. 285 Abs. 2 ZGB ergibt. 
- RBOG 2016 Nr. 20Superprovisorische Verfügungen und vorsorgliche Massnahmen im Eheschutzverfahren 
