Art. 684 ff. ZGB
- RBOG 1996 Nr. 2
In einer nachbarrechtlichen Streitigkeit über Abstandsvorschriften ist der Zivilrichter nicht an einen öffentlich-rechtlichen Entscheid gebunden
In einer nachbarrechtlichen Streitigkeit über Abstandsvorschriften ist der Zivilrichter nicht an einen öffentlich-rechtlichen Entscheid gebunden