Art. 158 Ziff. 5 aZGB (Stand vom 10.12.1907)

  • RBOG 1997 Nr. 12

    Die richterliche Anweisung an den Schuldner stellt keine richterliche Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung dar

  • RBOG 1998 Nr. 09

    Die nicht richterlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung