Art. 158 Ziff. 5 aZGB (Stand vom 10.12.1907)
- RBOG 1997 Nr. 12
Die richterliche Anweisung an den Schuldner stellt keine richterliche Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung dar
- RBOG 1998 Nr. 09
Die nicht richterlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung