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Art. 177 ZGB

  • RBOG 2025 Nr. 01

    Zulässigkeit einer Schuldneranweisung an den "jeweiligen" (künftigen) Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträger

  • RBOG 2008 Nr. 03

    Schuldneranweisung während eines Abänderungsverfahrens

  • RBOG 2006 Nr. 02

    Berücksichtigung der Pfändungsbeschränkung im Rahmen der Schuldneranweisung; Präzisierung von RBOG 2002 Nr. 2

  • RBOG 2001 Nr. 03

    Keine Einvernahme bei Schuldneranweisung für rechtskräftig festgelegte Alimente; Überprüfungsbefugnis des Richters hinsichtlich des Existenzminimums

  • RBOG 1997 Nr. 12

    Die richterliche Anweisung an den Schuldner stellt keine richterliche Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung dar

  • RBOG 1995 Nr. 03

    Im Rahmen vorsorglicher Massnahmen muss bei einer Anweisung nach Art. 177 ZGB die Pfändungsbeschränkung nur berücksichtigt werden, soweit es um rückständige Unterhaltsbeiträge geht

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