Art. 443 Abs. 2 ZGB
- RBOG 2015 Nr. 4
Mitteilung medizinischer Daten an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei einer Gefährdung des Kindeswohls
Mitteilung medizinischer Daten an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei einer Gefährdung des Kindeswohls