Art. 223 Abs. 1 ZPO
- RBOG 2020 Nr. 15
Keine Nachfrist für Gesuchsantwort im summarischen Verfahren, insbesondere beim Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO
Keine Nachfrist für Gesuchsantwort im summarischen Verfahren, insbesondere beim Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO