Art. 243 Abs. 1 ZPO
Entscheide
- RBOG 2024 Nr. 19
Keine gerichtliche Frage- beziehungsweise Hinweispflicht auf einen ungenügenden Tatsachenvortrag im vereinfachten Verfahren mit einem doppelten Schriftenwechsel und einem nachfolgenden Verzicht auf eine Hauptverhandlung