Art. 219 ZPO
- RBOG 2020 Nr. 14
Volljährigenunterhalt ist im ordentlichen und nicht im vereinfachten Verfahren geltend zu machen.
- RBOG 2020 Nr. 15
Keine Nachfrist für Gesuchsantwort im summarischen Verfahren, insbesondere beim Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO