Art. 219 ZPO

  • RBOG 2020 Nr. 14

    Volljährigenunterhalt ist im ordentlichen und nicht im vereinfachten Verfahren geltend zu machen.

  • RBOG 2020 Nr. 15

    Keine Nachfrist für Gesuchsantwort im summarischen Verfahren, insbesondere beim Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO