Art. 230 Abs. 1 ZPO
- RBOG 2023 Nr. 26
Der Antrag auf Gütertrennung im zweiten mündlichen Vortrag in einer Eheschutzverhandlung ist verspätet; Änderung von RBOG 2002 Nr. 30.
Der Antrag auf Gütertrennung im zweiten mündlichen Vortrag in einer Eheschutzverhandlung ist verspätet; Änderung von RBOG 2002 Nr. 30.