Art. 119 Abs. 4 ZPO

Entscheide

  • RBOG 2024 Nr. 14

    Ein nach Erlass des angefochtenen Entscheids vor Vorinstanz gestelltes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.

  • RBOG 2025 Nr. 14

    Rechtswirkung der Wiedererwägung bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege aufgrund einer ursprünglich tatsächlichen oder rechtlichen Unrichtigkeit des ersten Entscheids