Art. 55 ZPO

  • RBOG 2021 Nr. 07

    Ein Verweis auf 27 Rechnungen erfüllt die Anforderungen an eine genügende Substantiierung des Sachverhalts nicht.

  • RBOG 2020 Nr. 16

    Anforderung an die Berufungs- und Anschlussberufungsbegründung