Art. 55 ZPO
- RBOG 2021 Nr. 7
Ein Verweis auf 27 Rechnungen erfüllt die Anforderungen an eine genügende Substantiierung des Sachverhalts nicht.
- RBOG 2020 Nr. 16
Anforderung an die Berufungs- und Anschlussberufungsbegründung
Ein Verweis auf 27 Rechnungen erfüllt die Anforderungen an eine genügende Substantiierung des Sachverhalts nicht.
Anforderung an die Berufungs- und Anschlussberufungsbegründung