Art. 122 ZPO
- RBOG 2012 Nr. 7
Steht die Uneinbringlichkeit der Parteientschädigung bereits vor Vorinstanz fest, ist der Entscheid darüber ins Dispositiv aufzunehmen
- RBOG 2017 Nr. 12
Keine Akontozahlungen des Staates an die Offizialanwältin im Zivilverfahren
- RBOG 2023 Nr. 23
Entschädigungsanspruch der um ihr Honorar prozessierenden unentgeltlichen Rechtsvertretung im Beschwerdeverfahren