Art. 122 ZPO

  • RBOG 2012 Nr. 07

    Steht die Uneinbringlichkeit der Parteientschädigung bereits vor Vorinstanz fest, ist der Entscheid darüber ins Dispositiv aufzunehmen

  • RBOG 2017 Nr. 12

    Keine Akontozahlungen des Staates an die Offizialanwältin im Zivilverfahren

  • RBOG 2023 Nr. 23

    Entschädigungsanspruch der um ihr Honorar prozessierenden unentgeltlichen Rechtsvertretung im Beschwerdeverfahren