- RBOG 2015 Nr. 13
Richterliche Fragepflicht im vereinfachten Verfahren
- RBOG 2024 Nr. 19
Keine gerichtliche Frage- beziehungsweise Hinweispflicht auf einen ungenügenden Tatsachenvortrag im vereinfachten Verfahren mit einem doppelten Schriftenwechsel und einem nachfolgenden Verzicht auf eine Hauptverhandlung