Art. 256 Abs. 1 ZPO
- RBOG 2021 Nr. 10
Über eine Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung ist mündlich zu verhandeln; Praxisänderung gegenüber RBOG 2001 Nr. 22
Über eine Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung ist mündlich zu verhandeln; Praxisänderung gegenüber RBOG 2001 Nr. 22