Art. 32 Abs. 2 ZPO
- RBOG 2020 Nr. 10
Die Lieferung und Montage von Rollläden für ein Einfamilienhaus im Rahmen eines Umbaus ist kein Konsumentenvertrag.
Die Lieferung und Montage von Rollläden für ein Einfamilienhaus im Rahmen eines Umbaus ist kein Konsumentenvertrag.