Art. 221 Abs. 1 lit. e ZPO
- RBOG 2021 Nr. 7
Ein Verweis auf 27 Rechnungen erfüllt die Anforderungen an eine genügende Substantiierung des Sachverhalts nicht.
Ein Verweis auf 27 Rechnungen erfüllt die Anforderungen an eine genügende Substantiierung des Sachverhalts nicht.