Art. 221 Abs. 1 lit. e ZPO
- RBOG 2021 Nr. 07
Ein Verweis auf 27 Rechnungen erfüllt die Anforderungen an eine genügende Substantiierung des Sachverhalts nicht.
Ein Verweis auf 27 Rechnungen erfüllt die Anforderungen an eine genügende Substantiierung des Sachverhalts nicht.