Art. 246 Abs. 2 ZPO

Entscheide

  • RBOG 2024 Nr. 19

    Keine gerichtliche Frage- beziehungsweise Hinweispflicht auf einen ungenügenden Tatsachenvortrag im vereinfachten Verfahren mit einem doppelten Schriftenwechsel und einem nachfolgenden Verzicht auf eine Hauptverhandlung