Art. 321 Abs. 4 ZPO
- RBOG 2023 Nr. 27
Auch nach Abweisung eines Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen ist die Gegenpartei unverzüglich anzuhören; Rechtsverzögerung.
Auch nach Abweisung eines Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen ist die Gegenpartei unverzüglich anzuhören; Rechtsverzögerung.