Art. 241 f. ZPO
- RBOG 2017 Nr. 14
Keine Klageanerkennung oder Gegenstandslosigkeit des Prozesses, wenn der Beklagte dem Rechtsbegehren des Klägers bloss teilweise nachkommt; Kostenfolgen
Keine Klageanerkennung oder Gegenstandslosigkeit des Prozesses, wenn der Beklagte dem Rechtsbegehren des Klägers bloss teilweise nachkommt; Kostenfolgen