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Art. 319 ZPO

  • RBOG 2019 Nr. 5

    Anfechtung einer Beweisverfügung aus Gründen der Geheimhaltung von Geschäftsinteressen

  • RBOG 2013 Nr. 12

    Die Erhebung von Berufung und Beschwerde in einer Eingabe ist zulässig; die Verweisung der güterrechtlichen Auseinandersetzung in ein separates Verfahren ist ein prozessleitender Entscheid und nicht berufungsfähig.

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