Art. 97 ZPO

  • RBOG 2021 Nr. 12

    Im Verfahren betreffend Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist vor der unteren Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungssachen ist Art. 97 ZPO sinngemäss anwendbar.

  • RBOG 2019 Nr. 21

    Keine Aufklärungspflicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde über die Verfahrenskosten und die unentgeltliche Rechtspflege