Art. 238 lit. g ZPO
Entscheide
- RBOG 2024 Nr. 17
Unzulässiger Vorausverzicht auf eine Begründung und die Erhebung eines Rechtsmittels, wenn der Entscheid Offizialpunkte betrifft
Unzulässiger Vorausverzicht auf eine Begründung und die Erhebung eines Rechtsmittels, wenn der Entscheid Offizialpunkte betrifft