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Art. 106 ZPO

  • RBOG 2021 Nr. 5

    Auferlegung von Kosten im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht ohne Anhörung der betroffenen Partei

  • RBOG 2017 Nr. 11

    Auflage der Verfahrenskosten an den Kanton nur in Ausnahmefällen; Kostenverteilung bei Schutz eines rein prozessualen Eventualantrags

  • RBOG 2020 Nr. 33

    Voraussetzungen für eine Parteientschädigung nach § 65 KESV

  • RBOG 2021 Nr. 36

    Urteilt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als Beschwerdeinstanz, richten sich die Kosten- und Entschädigungsfolgen nach § 76 KESV und nicht nach § 65 KESV; eine Parteientschädigung ist der vertretenen Partei und nicht dem Rechtsvertreter auszubezahlen.

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