Art. 106 ZPO
- RBOG 2021 Nr. 5
Auferlegung von Kosten im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht ohne Anhörung der betroffenen Partei
- RBOG 2017 Nr. 11
Auflage der Verfahrenskosten an den Kanton nur in Ausnahmefällen; Kostenverteilung bei Schutz eines rein prozessualen Eventualantrags
- RBOG 2020 Nr. 33
Voraussetzungen für eine Parteientschädigung nach § 65 KESV
- RBOG 2021 Nr. 36
Urteilt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als Beschwerdeinstanz, richten sich die Kosten- und Entschädigungsfolgen nach § 76 KESV und nicht nach § 65 KESV; eine Parteientschädigung ist der vertretenen Partei und nicht dem Rechtsvertreter auszubezahlen.