Art. 326 ZPO
- RBOG 2015 Nr. 25
Kognition und Novenrecht im Berufungsverfahren, wenn sich die Berufung auf den Zivilpunkt beschränkt und der Streitwert unter Fr. 10.000.00 liegt
Kognition und Novenrecht im Berufungsverfahren, wenn sich die Berufung auf den Zivilpunkt beschränkt und der Streitwert unter Fr. 10.000.00 liegt