Art. 276 Abs. 1 ZPO
Entscheide
- RBOG 2024 Nr. 21
Der Entscheid betreffend Leistung eines Prozesskostenvorschusses stellt einen vorsorglichen Massnahmenentscheid dar; Anfechtbarkeit je nach Streitwert mit Berufung oder Beschwerde
Der Entscheid betreffend Leistung eines Prozesskostenvorschusses stellt einen vorsorglichen Massnahmenentscheid dar; Anfechtbarkeit je nach Streitwert mit Berufung oder Beschwerde