Art. 276 Abs. 1 ZPO

Entscheide

  • RBOG 2024 Nr. 21

    Der Entscheid betreffend Leistung eines Prozesskostenvorschusses stellt einen vorsorglichen Massnahmenentscheid dar; Anfechtbarkeit je nach Streitwert mit Berufung oder Beschwerde