Art. 247 Abs. 2 lit. b Ziff. 1 ZPO
- RBOG 2020 Nr. 9
Bei festgestellter rechtmässiger Kündigung der Wohnung hat das Gericht die Erstreckung des Mietverhältnisses von Amtes wegen zu prüfen.
Bei festgestellter rechtmässiger Kündigung der Wohnung hat das Gericht die Erstreckung des Mietverhältnisses von Amtes wegen zu prüfen.