Art. 276 Abs. 1 StPO
- RBOG 2021 Nr. 18
Anforderungen an die Aktenführung bei Telefon- und Audioüberwachungen; Verwertbarkeit der Abhörergebnisse bei nicht korrekt erfolgter Aktenführung
Anforderungen an die Aktenführung bei Telefon- und Audioüberwachungen; Verwertbarkeit der Abhörergebnisse bei nicht korrekt erfolgter Aktenführung