Art. 355 Abs. 2 StPO
- RBOG 2019 Nr. 18
Keine Rückzugsfiktion der Einsprache, wenn der Einsprecher die (eingeschrieben versandte) Vorladung mit der Belehrung über die Säumnisfolgen nicht abholt
- RBOG 2016 Nr. 33
Mündlicher Rückzug der Einsprache gegen den Strafbefehl