Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO
- RBOG 2025 Nr. 37
Keine Einziehungsbeschlagnahme von Laptop und Mobiltelefon als Deliktswerkzeuge
- RBOG 2015 Nr. 22
Beschlagnahme eines iPhones und iPads
Keine Einziehungsbeschlagnahme von Laptop und Mobiltelefon als Deliktswerkzeuge
Beschlagnahme eines iPhones und iPads