Art. 337 Abs. 3 StPO
- RBOG 2015 Nr. 24
Pflicht der Staatsanwaltschaft zum persönlichen Erscheinen an der Hauptverhandlung; Berücksichtigung eines drohenden Widerrufs
Pflicht der Staatsanwaltschaft zum persönlichen Erscheinen an der Hauptverhandlung; Berücksichtigung eines drohenden Widerrufs