Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO
- RBOG 2019 Nr. 18
Keine Rückzugsfiktion der Einsprache, wenn der Einsprecher die (eingeschrieben versandte) Vorladung mit der Belehrung über die Säumnisfolgen nicht abholt
Keine Rückzugsfiktion der Einsprache, wenn der Einsprecher die (eingeschrieben versandte) Vorladung mit der Belehrung über die Säumnisfolgen nicht abholt