Art. 101 StPO
- RBOG 2019 Nr. 12
Die Verweigerung der Akteneinsicht ist in einer anfechtbaren Verfügung zu begründen; Gründe für die Verweigerung der Akteneinsicht
- RBOG 2022 Nr. 42
Verletzungen der Teilnahmerechte
Die Verweigerung der Akteneinsicht ist in einer anfechtbaren Verfügung zu begründen; Gründe für die Verweigerung der Akteneinsicht
Verletzungen der Teilnahmerechte