Art. 141 StPO
- RBOG 2017 Nr. 24
Absolute Unverwertbarkeit von Beweismitteln bei Verletzung erkennbar notwendiger Verteidigung
- RBOG 2022 Nr. 35
Auf die Teilnahme der Offizialverteidigung an einer Einvernahme kann die beschuldigte Person auch im Fall einer notwendigen Verteidigung verzichten.
- RBOG 2022 Nr. 38
Verwertung von unverwertbaren Beweismitteln zugunsten der beschuldigten Person