Art. 94 StPO
Entscheide
- RBOG 2022 Nr. 49
Eine Wiederherstellung der Einsprachefrist ist erst zu prüfen, nachdem das erstinstanzliche Gericht über die strittige rechtsgültige Zustellung eines Strafbefehls entschieden hat.
Eine Wiederherstellung der Einsprachefrist ist erst zu prüfen, nachdem das erstinstanzliche Gericht über die strittige rechtsgültige Zustellung eines Strafbefehls entschieden hat.