Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO
Entscheide
- RBOG 2024 Nr. 38
Die behauptete Tatsache, dass die Sicherheitsleistung von der Ehefrau – und nicht vom Beschuldigten – erbracht wurde, ist kein Revisionsgrund.
Die behauptete Tatsache, dass die Sicherheitsleistung von der Ehefrau – und nicht vom Beschuldigten – erbracht wurde, ist kein Revisionsgrund.