Art. 29 f StPO
- RBOG 2018 Nr. 13
Sind die Voraussetzungen eines einheitlichen Verfahrens gegen mehrere Beschuldigte in materieller Hinsicht erfüllt, ist erkennbar auch formell ein einheitliches Verfahren zu führen
Sind die Voraussetzungen eines einheitlichen Verfahrens gegen mehrere Beschuldigte in materieller Hinsicht erfüllt, ist erkennbar auch formell ein einheitliches Verfahren zu führen