Art. 9 StPO
- RBOG 2023 Nr. 40
Zulässigkeit der Angabe alternativer Tatzeiträume in der Anklageschrift; keine Umschreibung entlastender Umstände in der Anklageschrift notwendig
Zulässigkeit der Angabe alternativer Tatzeiträume in der Anklageschrift; keine Umschreibung entlastender Umstände in der Anklageschrift notwendig