Art. 224 Abs. 2 StPO
Entscheide
- RBOG 2022 Nr. 44
Haft- und Haftverlängerungsanträge erfordern Schriftform; eine einfache E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht.
Haft- und Haftverlängerungsanträge erfordern Schriftform; eine einfache E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht.