Art. 356 Abs. 4 StPO

  • RBOG 2019 Nr. 18

    Keine Rückzugsfiktion der Einsprache, wenn der Einsprecher die (eingeschrieben versandte) Vorladung mit der Belehrung über die Säumnisfolgen nicht abholt

  • RBOG 2016 Nr. 33

    Mündlicher Rückzug der Einsprache gegen den Strafbefehl