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Art. 352 Abs. 1 StPO

  • RBOG 2011 Nr. 27

    Keine Einstellung des Strafverfahrens in Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten"; dies gilt auch im Strafbefehlsverfahren

  • RBOG 2013 Nr. 30

    Falls die Voraussetzungen von Art. 352 Abs. 1 StPO erfüllt sind, hat zwingend ein Strafbefehl zu ergehen; Folgen eines fehlenden Strafbefehls

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