Art. 352 Abs. 1 StPO
- RBOG 2011 Nr. 27
Keine Einstellung des Strafverfahrens in Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten"; dies gilt auch im Strafbefehlsverfahren
- RBOG 2013 Nr. 30
Falls die Voraussetzungen von Art. 352 Abs. 1 StPO erfüllt sind, hat zwingend ein Strafbefehl zu ergehen; Folgen eines fehlenden Strafbefehls