Art. 133 f StPO
- RBOG 2019 Nr. 13
Zu kurzfristige Ankündigung einer Einvernahme; unzulässiger Beizug einer Pikett-Verteidigung als Ersatz für die bestehende (amtliche) Verteidigung
Zu kurzfristige Ankündigung einer Einvernahme; unzulässiger Beizug einer Pikett-Verteidigung als Ersatz für die bestehende (amtliche) Verteidigung